A, B oder C-Aktien? Die Entschlüsselung der Aktiengattungen oder wie Warren Buffett den Banken den Wind aus den Segeln genommen hat

Gerade zu Beginn einer jeden Investorenkarriere kommt es vor, dass man in gewissen Momenten wie der “Ochs vor Berg” steht und nicht weiter weiß. Eigentlich wollte man sich doch nur ein paar VW-Aktien ins Depot legen. Doch welche soll es jetzt sein? Die Stammaktie mit dem Zusatz ST oder die Vorzugsaktie mit dem Zusatz VZ?

 

Aktiengattungen in Deutschland

In Deutschland stellt sich die Situation noch relativ überschaubar dar. Zwar gibt es neben Stamm- und Vorzugsaktien auch noch Namens-, Inhaber- oder vinkulierte Aktien. Die ersten beiden sind aber diejenigen, die einem am häufigsten über den Weg laufen.

 

Die Unterschiede zwischen Stamm- und Vorzugsaktien sind relativ einfach erklärt:

 

Stammaktien:

Stammaktien verbriefen alle Aktionärsrechte, die einem zustehen können. Das wichtigste Recht ist hierbei das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Hierüber kann entsprechend dem Unternehmensanteil (der zugegeben bei uns Kleinaktionären sehr gering ist) mitentschieden werden über die Verwendung der Bilanzgewinne (z.B. in Form der Ausschüttung einer Dividende), die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtrats oder auch die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern.

 

Vorzugsaktien:

Im Vergleich zu Stammaktien gibt es bei Vorzugsaktien einen wichtigen Unterschied. Man hat hierbei kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Man hat zwar ein Recht auf Teilnahme an der Versammlung, darf allerdings nicht mit abstimmen.

 

Warum sollte man dann also überhaupt Vorzugsaktien kaufen? Dies kann aus zwei Gründen sinnvoll sein:

  1. In der Regel erhalten die Inhaber von Vorzugsaktien eine leicht höhere Dividende als Aktionäre mit Stammaktien. So zahlte der oben angesprochene VW-Konzern im Jahr 2020 je Stammaktie eine Dividende von 4,80 Euro, während für eine Vorzugsaktie 4,86 Euro ausgeschüttet wurden.
  2. Häufiger kommt es vor, dass Vorzugsaktien günstiger notieren als Stammaktien. Dies kann unter anderem damit zusammenhängen, dass für etwaige Firmenübernahmen lediglich die Stammaktien von Belang sind, da diese die Strimmrechte verbriefen. Auf dem folgenden Chart ist deutlich der Performance-Unterschied der VW-Aktien auf drei Jahre ersichtlich. Aus Sicht eines Dividendeninvestors könnte die Vorzugsaktie in diesem Fall interessanter sein, da die Dividendenrendite deutlich höher ausfällt.

 

 

Quelle: finanztreff.de

 

Was allerdings auch passieren kann, hat man bei VW im Jahr 2008 sehen können. Am 27.10. diesen Jahr gab es eine Kursexplosion bei der Stammaktie. Einen Tag früher hatte Porsche bekannt gegeben, dass es seinen Anteil an VW von 35 % auf über 42 % erhöht hat und mit Optionen auf einen Gesamtanteil von 74,1 % der Stimmrechte verfügen würde. Da das Bundesland Niedersachsen traditionell 20 % der Stimmrechte besitzt, waren somit nur noch knapp 6 % der VW-Stammaktien frei handelbar. Short-Seller hatten allerdings 12 % der Aktien leer verkauft, was dann zu einem massiven Short Squeeze führte. Die Short-Positionen mussten eingedeckt werden. Dies sorgte dafür, dass der Kurs der Stammaktie in nur zwei Handelstagen von knapp 200 Euro auf über 1.000 Euro stieg. VW war damit kurzzeitig das nach Marktkapitalisierung größte an der Börse notierende Unternehmen. Die Vorzugsaktie interessierte der Kursanstieg der Stammaktie indes überhaupt nicht.

 

 

 

Quelle: Onvista, Kurs der VW-Stammaktie. So schnell wie der Kurs 2008 stieg, so schnell war der Spuk auch wieder vorbei

 

Auch im Jahr 2021 hat sich der Kurs der Stammaktie wieder deutlich vom Kurs der Vorzugsaktie entfernt.

 

 

Andere Regeln in den USA

So einfach sich das System in Deutschland letzlich darstellt, so kompliziert ist es dann leider in den USA. Hier muss teilweise noch viel mehr darauf geachtet werden, welche Unterschiede es bei Aktiengattungen einzelner Unternehmen geben kann. Leider gibt es hier deutlich mehr Varianten, wie die Börsennotierung ausgestaltet sein kann. Zwar gibt es auch in den USA “Vorzugsaktien”, hier Preffered Shares genannt, diese stellen allerdings eher eine Hybridform aus Aktien und Anleihen dar. An dieser Stelle soll hier gar nicht näher darauf eingegangen werden. Vielmehr möchte ich anhand von zwei Beispielen darstellen, welche seltsamen Blüten in Nordamerika manchmal getrieben werden.

 

Warren Buffett und sein Investmentvehikel Berkshire Hathaway

Die Firma Berkshire Hathaway ist Mitte der 1950er Jahre aus dem Zusammenschluss der beiden Textilfirmen Hathaway Manufacturing und der Berkshire Fine Spinning entstanden.  Anfang der der 1960er Jahre begann Warren Buffett Anteile der Firma zu erwerben, ursprünglich ohne die Absicht, diese langfristig zu halten. Er besaß etwa ein Drittel aller Anteile, als der damalige CEO ihm anbot, seine Anteile zu 11 ½ Dollar zurückzukaufen. Buffett ging auf diese mündliche Zusage ein. Als wenig später das Angebot in schriftlicher Form allerdings auf 11 ⅜ Dollar und somit niedriger als die mündliche Absprache lautete, war Buffett erbost. Er entschied sich, das Unternehmen zu übernehmen und den CEO zu entlassen. 1965 erfolgte die Übernahme der Mehrheit der Anteile, was Buffett heute noch als seinen größten Fehler bezeichnet. Nach und nach musste er die textilen Aktivitäten einstellen und formte über 50 Jahre die heutige Beteiligungsgesellschaft Berkshire Hathaway wie wir sie kennen. Im Nachhinein ein sehr gewinnbringender Fehler.

 

Wer sich mit dem Thema Börse beschäftigt hört ziemlich schnell den Namen Warren Buffett und stolpert über seine außergewöhnliche Performance. Seit 1965 konnte er mit Berkshire eine jährliche Rendite von 20 % erwirtschaften. Beim S&P 500 waren es 10,2 % und damit nur knapp die Hälfte von Buffetts Performance.

 

Quelle: Berkshire Hathaway Aktionärsbrief 2020

 

Die rasante Entwicklung sorgte logischerweise für einen steigenden Aktienkurs von Berkshire. Im Jahr 1983 übersprang der Kurs zum ersten Mal die Marke von 1.000 Dollar. Spätestens Mitte der 1980er Jahre dürfte die Aktie dann für den ambitionierten Kleinsparer zu teuer für einen Einstieg geworden sein. Die Möglichkeit von Sparplänen, wie sie heute für uns selbstverständlich sind, gab es damals schlicht nicht. 1992 erreichte der Kurs 10.000 Dollar, 2006 wurde die Schallmauer von 100.000 Dollar übersprungen. Die Aktie wurde nie gesplittet und ist heute die teuerste auf der ganzen Welt. Im August 2021 liegt der Aktienkurs bei etwa 435.000 Dollar.

 

 

Quelle: Validea Blog

 

Auch vor 40 Jahren gab es aber natürlich schon findige Banker, die für das Problem des hohen Kurses der Berkshire-Aktie eine Lösung fanden. Einige Finanzinstitutionen schufen eine alternative Investitionsmöglichkeit für Kleinanleger, indem sie Investmentfonds auflegten, die Berkshire-Aktien im Bestand hielten. Dies war Buffett ein Dorn im Auge, da er nicht wollte, dass Anleger hohe Provisionen und Verwaltungsgebühren zahlen müssen, um in den Genuss von Berkshire-Anteilen zu kommen. Da er nicht bereit war, die Ursprungsaktie zu splitten, wurde eine Berkshire B-Aktie eingeführt. Im Aktionärsbrief von 1996 erläuterte Buffett hierzu: “As I have told you before, we made this sale (of Class B) in response to the threatened creation of unit trusts that would have marketed themselves as Berkshire look-alikes. In the process, they would have used our past, and definitely non-repeatable, record to entice naive small investors and would have charged these innocents high fees and commissions.”

 

Mit Einführung der Class-B Aktien wurde Aktionären die Möglichkeit gegeben, ihre ursprünglichen Aktien (die heute als Berkshire Hathaway A bezeichnet wird) in 30 B-Aktien umzutauschen. 1996 war die Berkshire Aktie bereits 30.000 Dollar wert, so dass eine Aktie der B-Klasse allerdings mit 1.000 Dollar ebenfalls bereits sehr teuer notierte. 2010 blieb Buffett dann nichts anderes übrig, als doch einen Aktiensplit zu vollziehen. Die B-Aktien wurden im Verhältnis 50 zu 1 gesplittet. Dies war im Zuge der Übernahme der Eisenbahngesellschaft Burlington Northern Santa Fe notwendig geworden. Aktionäre der Bahngesellschaft konnten so Anteile an Berkshire erwerben.

 

Auch heute ist es noch möglich, bestehende A-Aktien in 1.500 B-Aktien umzutauschen. Der umgekehrte Weg ist allerdings nicht möglich. Darüber hinaus haben B-Aktien lediglich 1/10.000 Stimmrecht. Für ein Geschenk oder zum Vererben ist es aber auch heute noch für den ein oder anderen A-Aktien-Inhaber interessant, in B-Aktien zu tauschen.

 

Das skizzierte Beispiel ist einmalig und findet sich in gleicher Form so bei keinem Unternehmen. In Deutschland wäre eine derartige Umsetzung nicht ohne weiteres möglich. Ein ganz anderes Kaliber sind die Aktiengattungen von Alphabet, die wir uns im zweiten Beispiel anschauen wollen.

 

 

Die Google-Gründer und ihr festhalten an der Macht

Bereits Mitte der 1990er Jahre entwickelten die beiden Stnadford-Studenten Sergey Brin und Larry Page die Suchmaschine BackRub, aus der in einer späteren Version Google entstand. Im September 1998 gründeten sie mit einem Startkapital von 1,1 Millionen Dollar die Google Inc.

 

Nach wenigen Monaten konnten bereits knapp 500.000 Suchanfragen täglich verzeichnet werden. Durch eine Zusammenarbeit mit AOL und Netscape konnten die Suchanfragen im Jahr 1999 bereits versechsfacht werden. Zur Mitte des Jahres 2000 war Google dann zum Marktführer für Suchmaschinen aufgestiegen und hatte mehr als eine Milliarde Internetseiten im Index. Etwa ab dem Jahr 2001 begann das Unternehmen mit dem Kauf und der Integration weiterer Unternehmen in die Google Inc.

 

Im Jahr 2004 erfolgte der Börsengang von Google, der Page und Brin zu Milliadären machte. Nachdem der ursprünglich geplante Ausgabepreis von 108 bis 135 Dollar je Aktie zum Börsengang auf 80 bis 85 Dollar gesenkt werden musste, stieg die Aktie am ersten Handelstag auf über 100 Dollar. Larry Page und Sergey Brin hielten zu diesem Zeitpunkt knapp 38 Millionen Aktien. Im November 2005 stieg der Aktienkurs erstmals auf über 400 Dollar, was die Gründer unter die TOP 20 der reichsten Menschen der Welt katapultierte.

 

2015 wurde Google schließlich umstrukturiert, der Google Inc.wurde die Holdinggesellschaft Alphabet übergestülpt.

 

 

Quelle: Googlewatchblog, Konzernstruktur Alphabet

 

Heute existieren drei Aktiengattungen der Alphabet-Holding. A-, B-, und C-Shares. Anfang 2014 hatte das Unternehmen zu den bereits börsennotierten A-Shares eine weitere Gattung, die C-Shares an die Börse gebracht. Dieser Umstand sorgt unter anderem dafür, dass im S&P 500 Index tatsächlich nicht 500 Aktien, sondern 501 Werte enthalten ist. Alphabet gibt es also zweimal im Index: Die A-Shares notieren unter dem Kürzel GOOGL, die C-Shares unter dem Kürzel GOOG. Der Unterschied der beiden Aktien liegt beim Stimmrecht. Während die A-Aktien stimmberechtigt sind, verbriefen die C-Aktien lediglich Unternehmensanteile. Im ersten Moment könnte man denken: Also wie bei den deutschen Stamm- und Vorzugsaktien! Aber da gibt es ja auch noch die B-Shares.

 

Die B-Aktien sind nicht börsennotiert und überwiegend im Besitz der Gründer Brin und Page. 2015, im Jahr der Umstrukturierung gab es 289,9 Millionen A-Aktien, die ebenso viele Stimmen repräsentierten. Daneben waren 51,72 Millionen B-Aktien ausgegeben. Diese standen allerdings für insgesamt 517,2 Millionen Stimmen. Brin und Page hielten hierdurch mit lediglich 12 % des Kapitals einen Stimmrechtsanteil von über 50 %. Aus meiner Sicht ziemlich aktionärsunfreundlich. Der Grund zur Ausgabe von C-Aktien im Jahr 2014 ist dann auch darin zu finden, den Gründeranteil der Stimmrechte auf über 50 % zu halten. In den USA ist es nämlich üblich, Mitarbeiter unter anderem in Aktien zu bezahlen, was oftmals durch die Emission von neuen Stücken erfolgt. Durch die Einführung von stimmrechtslosen C-Shares war es dem Unternehmen dann möglich, die Mitarbeiter hiermit zu bezahlen und den Gründeranteil an Stimmrechten nicht zu verwässern.

 

Wer nun glaubt, dass es sich hierbei um eine exklusive Maßnahme von Alphabet handelt, den muss ich enttäuschen. Mark Zuckerberg hat sich das treiben von Alphabet beispielsweise zu Eigen gemacht und ähnliches bei Facebook durchgesetzt. Auch er verfügt so über die Mehrheit der Stimmrechte, ohne eine Mehrheit am Kapital zu besitzen.

 

 

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Fazit

Die Beispiele zeigen, dass es leider wie so oft nicht ganz einfach ist durchzublicken. Das A und O ist also, sich ausführlich vor einem Investment auch mit der Eigentümerstruktur und möglichen Aktiengattungen auseinanderzusetzen. Am Ende wird das aller Voraussicht nach nicht entscheidend sein, ob man ein Investment eingeht oder nicht. Darüber Bescheid wissen sollte man aber auf jeden Fall.

 

Kennt ihr den noch weitere Beispiele für außergewöhnliche Konstruktionen bei Unternehmen, was das Thema Aktiengattungen angeht? Ich freue mich auf eure Kommentare.

 


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2 Gedanken zu „A, B oder C-Aktien? Die Entschlüsselung der Aktiengattungen oder wie Warren Buffett den Banken den Wind aus den Segeln genommen hat

  1. Heinz Rudi Antworten

    “Investor” aus Schweden fällt mir noch ein. Welchen Kauf würdest du einem Klitzekleinanleger empfehlen? A oder B?

  2. Mathias Antworten

    Wieder etwas neues gelernt, wenn ich auch schon lange an der Börse aktiv bin. Habe aber bis auf ein paar Minenaktien auch nur noch ein Optionsdepot und bin weg von Einzelaktien und ETF. Aber man entwickelt sich ja auch ständig weiter und Einzelaktien / Dividendenstrategie ist durchaus interessant, evtl. auch kombiniert mit Optionen.
    Liebe Grüße,
    Mathias

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